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Städtische werke magdeburg gmbh & co. kg Musterrechnung

Da für die Umstellung auf e-Rechnung keine zusätzliche Software erforderlich ist, ist es wahrscheinlicher, dass unternehmensinterne Anpassungen vorgenommen werden müssen. Zunächst ist ein interner Rechnungsbeleg erforderlich und Workflows für die Rechnungsverwaltung müssen entwickelt werden. Darüber hinaus ist ein revisionssicheres Archiv erforderlich. Das Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung trat am 27. November 2018 in Kraft. Sie stellt fest, dass öffentliche Auftraggeber, d. h. lokale Behörden und Behörden, ab dem 27. November 2020 verpflichtet sind, auf elektronische Rechnungsstellung umzusteigen. Dies wirkt sich auf den Eingang, die Bearbeitung und den Versand elektronischer Rechnungen aus. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer und des Bundes werden bis zum 17. April 2020 rechtsverbindlich. Das deutsche Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung (2014/55/EU) stellt sicher, dass Kommunen und Behörden nun auf das Versenden und Empfangen elektronischer Rechnungen umstellen müssen.

Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 18. April 2020 alle Kommunen in Deutschland elektronische Rechnungen erhalten und bearbeiten können müssen. Die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die am 26. Mai 2014 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Behörden, ihre elektronischen Rechnungen zu erhalten und zu bearbeiten. Nach Ansicht der Kommission sollte die elektronische Rechnungsstellung bis 2020 die führende Methode sein. Die Kommission wollte kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit bieten, von den Vorteilen der elektronischen Rechnungsstellung, wie dem Einsparpotenzial, zu profitieren. Die ZRE (= Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes) wurde von der Bundesrepublik Deutschland als Portal für den elektronischen Rechnungsaustausch entwickelt. Dieses Portal soll die Bundesverwaltung bei der Rechnungsstellung und dem Versand von Rechnungen sowie bei der Umstellung auf e-Rechnung unterstützen. Im Jahr 2017 wurde mit dem neuen E-Government-Gesetz die Richtlinie 2014/55/EU national umgesetzt, mit der die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor eingeführt wurde. Dieses Gesetz verpflichtete die Behörden aller Mitgliedstaaten, elektronische Rechnungen ihrer Anbieter (B2G) zu bearbeiten und zu akzeptieren, um unter anderem den Europaweithandel zu erleichtern, Betrug zu reduzieren und Zahlungen zu straffen.

Mit der Umstellung auf e-Rechnung können durch den Wegfall von Druck- und Portokosten bis zu 80% im Vergleich zu Papierrechnungen eingespart werden. Hier ist nicht nur der monetäre Aspekt von Vorteil, sondern auch das Einsparpotenzial von Ressourcen, Zeit und Personal darf nicht außer Acht gelassen werden. Wie bereits erwähnt, trat das Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung am 27. November 2018 in Kraft. Seitdem gelten die dort vorgeschriebenen Regelungen für Bundesministerien und Verfassungsorgane. Seit November 2019 ist das E-Rechnungsgesetz für alle Bundesbehörden in Kraft. Das erste, was Sie wissen müssen, ist, dass elektronische Rechnungen in Deutschland und auch in den anderen Gebieten der Europäischen Union als Instrument mit dem gleichen rechtlichen Wert wie herkömmliche Rechnungen betrachtet werden. Deutschland hat auch eigene Formate: XRechnung (XML) und ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forum elektronische Rechnung Deutschland).

Am 6. September 2017 erließ die Bundesregierung eine Verordnung zur Ergänzung des E-Rechnungsgesetzes und zur Klärung verschiedener Details. Daten oder Dokumente werden über Access Points ausgetauscht. Es gibt verschiedene Anbieter, die Sie mit dem PEPPOL-Netzwerk verbinden können.